Der Rat berät über die wichtigsten Angelegenheiten der Fachhochschule für Finanzen und kann insoweit Stellungnahmen abgeben und Vorschläge unterbreiten. Er beschließt die Satzung der Fachhochschule und die Studienpläne.
Der Rat ist zu hören zu:
- Fragen des Lehr- und Studienbetriebes von grundsätzlicher Bedeutung
- den Entwürfen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes
- den Entwürfen der Rahmenrichtlinien für die berufspraktischen Studienzeiten
- dem Haushaltsvoranschlag
- der Einrichtung und Aufhebung von Fachbereichen
Der Rat hat die Aufgabe, den Direktor der FH zu unterstützen und zu beraten.
Zusammensetzung des Rates
Er setzt sich aus gewählten Studenten, Dozenten sowie dem Direktor der Fachhochschule zusammen.