Wir über uns

 

Der Rat der Fachhochschule für Finanzen

 

 

Der Rat berät über die wichtigsten Angelegenheiten der Fachhochschule für Finanzen und kann insoweit Stellungnahmen abgeben und Vorschläge unterbreiten. Er beschließt die Satzung der Fachhochschule und die Studienpläne.

Der Rat ist zu hören zu:

  • Fragen des Lehr- und Studienbetriebes von grundsätzlicher Bedeutung
  • den Entwürfen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes
  • den Entwürfen der Rahmenrichtlinien für die berufspraktischen Studienzeiten
  • dem Haushaltsvoranschlag
  • der Einrichtung und Aufhebung von Fachbereichen

Der Rat hat die Aufgabe, den Direktor der FH zu unterstützen und zu beraten.

Zusammensetzung des Rates

Er setzt sich aus gewählten Studenten, Dozenten sowie dem Direktor der Fachhochschule zusammen.

 
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© Fachhochschule für Finanzen
Stand: Mittwoch, 10. September 2003