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Die Studentenvertetung

 

 

Das Verwaltungsfachhochschulgesetz sieht vor, dass eine Studentenvertretung zur Förderung der sozialen, kulturellen und sportlichen Interessen der Studenten gebildet werden kann.
Die Organisation der Studentenvertretung an der Fachhochschule für Finanzen (FHFin) in Edenkoben kann der Satzung vom 05.02.1985 entnommen werden.
Studentenvertetung, das sind die Lehrsaalsprecher, die studentischen Mitglieder im Rat und im Kuratorium der FHFin und die Sprecher an den Unterrichtsfinanzämtern.
Lehrsaalsprecher und ihre Stellvertreter werden zu Beginn eines jeden fachtheoretischen Studienabschnittes gewählt. Daneben wird jeweils zu Beginn der berufspraktischen Studienzeit an jedem Unterrichtsfinanzamt ein Sprecher gewählt, der die Studiengruppe während dieser Ausbildungsphase vertritt.

Organe der Studentenvertretung sind:

  1. der Vorstand
    Jedes Mitglied des Vorstandes kann die Studentenvertretung gegenüber der Fachhochschule und deren Organe vertreten.
  2. die Vollversammlung
    Die Vollversammlung besteht aus den an der FHFin und an den Ausbildungsfinanzämtern befindlichen Mitgliedern der Studentenverterter. Sie tritt zweimal jährlich zum Zweck der Vorstandswahl zusammen.
  3. die Teilversammlung
    Eine Teilversammlung besteht aus den an der FHFin befindlichen Mitgliedern der Vollversammlung. Sie kann zur Beschlussfassung über Fragen, die an der FHFin befindlichen Studenten betreffen, einberufen werden.
  4. zur Unterstützung des Vorstandes und der Studentenvertetung eingesetzte Personen und Ausschüsse

Versammlungen der Studentenvertretung

Die Versammlungen der Studentenvertretung sind grundsätzlich hochschulöffentlich. Protokolle der Versammlung, Berichte des Vorstandes u. ä. sind allen Studenten über die Mitglieder der Studentenvertretung bekannt zu geben. Die Mitglieder sind verpflichtet Anregungen an die Studenten weiterzuleiten.

 
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© Fachhochschule für Finanzen
Stand: Freitag, 19. März 2004